Schnelle Orientierung zu GOZ 2012, BEMA, GOZ 1988 GOÄ und HOZ

BDIZ EDI-Tabelle 2016 vergleicht Leistungsvergütungen

Auch 2016 gibt es eine BDIZ EDI-Tabelle, die es allen Zahnarztpraxen ermöglicht, sich auf einen Blick über die Vergütung aller zahnärztlichen Leistungen zu orientieren.


Zahnärzte müssen ihre Praxen heute streng betriebswirtschaftlich führen, die Tabelle kann helfen. © BDIZ EDI


Die Tabelle zeigt anschaulich, dass Zahnärzte bei vielen Leistungen den 3,5-fachen Steigerungssatz der GOZ 2012 verlangen müssen, um für vergleichbare Leistungen eine Vergütung zu erhalten, wie sie gesetzliche Krankenkassen im BEMA bezahlen.

Weit mehr als im Jahr 1988 müssen die Zahnärzte ihre Praxen heute streng betriebswirtschaftlich führen, um am Markt bestehen zu können. Dabei soll die Tabelle helfen. Sie zieht den Vergleich zwischen BEMA, GOÄ, HOZ, GOZ 1988 und GOZ 2012. Die Kosten für Dienstleistungen sind in den vergangenen Jahren allgemein gestiegen. Den 2008 im Referentenentwurf genannten Stundensatz von 194 Euro hat der BDIZ EDI in seiner Tabelle 2016 deshalb maßvoll auf 230 Euro angepasst.

Mitglieder erhalten Leitfaden kostenfrei

„Allenfalls kleine Praxen können mit einem Mindesthonorarumsatzbedarf/Stunde von 230 Euro auskommen“, räumt BDIZ EDI-Präsident Christian Berger ein. Für solche Praxen wurde die  bei durchschnittlichen betriebswirtschaftlichen Kalkulationen für die Leistungen zur Verfügung stehende Zeit beim 2,3-fachen und 3,5-fachen GOZ-Satz angegeben. Eigene Praxiskalkulationen können so leicht erstellt werden.

Die BDIZ EDI-Tabelle (DIN-lang-Format,  Leporello) kann im Online-Shop des BDIZ EDI zum Preis von einem Euro/Tabelle (inkl.  MwSt. und zzgl. Versandkosten) bestellt werden. Mitglieder erhalten den Leitfaden kostenfrei mit dem nächsten Rundschreiben.