Verband legt Alternative zum Antikorruptionsgesetz vor

BDIZ EDI: "Heilberufe an den Pranger gestellt"

Der BDIZ EDI hat einen Alternativentwurf für das geplante Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen vorgelegt. Dieser soll einen "weiten Rahmen straflosen Handelns" lassen.


Paragraphen

Im "Paragraphendschungel": Konkret geht es um §§ 299a Abs. 2 und 299b Abs. 2 StGB-E. © BDIZ EDI/Horst Wendland


Der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte (BDIZ EDI) will der Politik eine Alternative zum Regierungsentwurf vom 29. Juli 2015 aufzeigen. Dabei geht es um das geplante Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen.

In dem Begleitschreiben des Alternativentwurfs schreibt BDIZ EDI-Präsident Christian Berger: „Als Berufsverband wissen wir, dass es wie überall auch im Gesundheitswesen kriminelle Handlungen gibt – trotz Regelungen im Berufsrecht und anderen Verordnungen und Gesetzen. Wir wehren uns aber dagegen, dass das Problem größer gemacht wird, als es ist, und seitens des Gesetzgebers Maßnahmen ergriffen werden, die geeignet sind, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Wir sehen in diesem Bereich durchaus mit Ihnen Regelungsbedarf, allerdings nicht dergestalt, dass man eine bestimmte Klasse der Heilberufe (ausgerechnet die mit staatlich geregelter Ausbildung) an den Pranger stellt und dazu in den im Regierungsentwurf neu vorgesehenen §§ 299a Abs. 2 und 299b Abs. 2 StGB-E ein echtes Sonderstrafrecht der akademischen Heilberufe einführen will.“

Der BDIZ EDI will verdeutlichen, dass die im Regierungsentwurf vorgesehene Anknüpfung an das Berufsrecht aufgrund der unterschiedlichen Berufsordnungen (85 im Bereich der akademischen Heilberufe) zur Fragmentierung strafbaren Verhaltens führt und daher durch eine einheitliche strafrechtsautonome Regelung abgelöst werden soll.

BDIZ EDI “um breite Unterstützung geworben”

Der BDIZ EDI hat für seinen Alternativentwurf um breite Unterstützung geworben und sie von Bundesärztekammer und Bundeszahnärztekammer auch erhalten. Die Bundeszahnärztekammer habe frühzeitig, bereits auf der IDS 2015, ihre Zusammenarbeit signalisiert.

Der ehemalige Bundestagsabgeordnete der CDU, Zahnarzt Dr. Rolf Koschorrek, bedauert in einem Interview gegenüber der Fachzeitschrift BDIZ EDI konkret indes, dass eine konsolidierte Aktion aller Organisationen nicht zustande gekommen sei: „Ein von allen Ärzten und Zahnärzten gemeinsam eingebrachter Alternativentwurf hätte große Akzeptanz gefunden, denn bei weitem nicht alle Vertreter der Koalition sind mit dem Gesetzentwurf zufrieden.“ 

Der BDIZ EDI ist zuversichtlich, dass neben dem Gesetzentwurf aus Bayern und dem Entwurf der Bundesregierung auch der ausformulierte Alternativentwurf des BDIZ EDI in die parlamentarische Diskussion in Berlin einbezogen wird.

Hier lesen Sie den BDIZ EDI-Alternativentwurf im Wortlaut