Mundgesundheit von pflegebedürftigen und älteren Patienten

Forderung an die Kassen: Verantwortung übernehmen

Anlässlich der Veröffentlichung des BARMER Zahnreports mit einem Schwerpunkt Mundgesundheit in Pflegeheimen hat die Zahnärzteschaft die Krankenkassen aufgefordert, ihre Anstrengungen bei der Betreuung von alten und pflegebedürftigen Menschen deutlich auszuweiten.


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„Die BARMER beklagt Defizite in der Versorgung, ködert zugleich aber laut Bundesversicherungsamt mit knappen Beitragsgeldern junge, gesunde Mitglieder über Bonusprogramme und Wahlleistungen, um ihre Bilanz aufzuhübschen. Alte, chronisch Kranke und behinderte Menschen hingegen werden von den Kassen systematisch benachteiligt. Sie erhalten schlechtere Leistungen oder ihre Anträge auf Rehabilitation und Hilfsmittel werden häufiger abgelehnt. Das verstößt gegen das Solidarprinzip“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).

Nicht erst seit dem Report der BARMER sei bekannt, dass allen voran Ältere und Pflegebedürftige besondere zahnärztliche Zuwendung benötigen, betonte Eßer: „Ihre Mundgesundheit ist im Bevölkerungsdurchschnitt signifikant schlechter. Statt Geld für teure Eigen-PR oder zweifelhaftes Sponsoring zu vergeuden, sollten Kassen ihre Versicherten besser über bestehende Ansprüche in der zahnärztlichen Versorgung informieren.“ Auf lange Sicht gesehen könne es nur mit gemeinsamen Kraftaufwand gelingen, die Mundgesundheit in der Pflege zu verbessern.

„Wir haben eine gesellschaftliche Verantwortung“

Auch Professor Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), äußerte sich zu der Thematik: „Wir haben eine gesellschaftliche Verantwortung für die wachsende Zahl von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung – und diese nehmen wir seit langem wahr. Leider wird in der Ausbildung der Pflegekräfte die Mundhygiene für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf nicht ausreichend vermittelt und somit auch im Pflegealltag zeitlich nicht ausreichend abgebildet. Die stärkere Berücksichtigung von Mundhygieneverhalten in der Pflegeaus- und Fortbildung ist also von zentraler Bedeutung für die Verbesserung der Mundgesundheit und die Lebensqualität der betroffenen Patienten. Mit der Modernisierung der Pflegeausbildung über das neue Pflegeberufereformgesetz gibt es Chancen dafür.“

Spezielle Kooperationsverträge zwischen Pflegeeinrichtungen und Zahnärzten ermöglichen eine systematische Betreuung. Rund 3700 Verträge mit den etwa 13 600 Einrichtungen ergeben aktuell einen Versorgungsgrad von bundesweit 27 Prozent. Die lückenlose Abdeckung aller Einrichtungen bleibt übergeordnetes Ziel der Zahnärzte.