Erstattung von 16 % der Factoringgebühren

DIE ZA lädt ins Steuerparadies ein

DIE ZA lädt ihre Kunden – und die, die gerne Kunden werden wollen – ins „Steuerparadies“ ein und erstattet bei Vertragsabschluss oder erfolgreicher Weiterempfehlung 16 % der Factoringgebühren zurück.


DIE ZA lädt ihre Kunden – und die, die gerne Kunden werden wollen – ins „Steuerparadies“ ein und erstattet bei Vertragsabschluss oder erfolgreicher Weiterempfehlung 16 % der Factoringgebühren zurück. © DIE ZA


Im Zuge der Corona-Krise hat die Bundesregierung die Mehrwertsteuer von 19 auf 16 % gesenkt, um die Wirtschaft zu unterstützen. DIE ZA geht jetzt noch einen Schritt weiter: Sie lädt ihre Kunden – und die, die gerne Kunden werden wollen – ins „Steuerparadies“ ein und erstattet bei Vertragsabschluss oder erfolgreicher Weiterempfehlung 16 % der Factoringgebühren zurück.

Mit ihren Factoringservices entlastet DIE ZA die Praxen in der Verwaltung, unterstützt sie mit umfassendem Fachwissen in der Abrechnung und bietet den Patienten darüber hinaus attraktive Ratenzahlungsoptionen. Services, die auch, oder gerade zu Pandemie-Zeiten nützlich für die Praxen sind, wenn diese sich mit ganz anderen Sorgen beschäftigen müssen.

Mit der „Steuerparadies“-Kampagne bietet DIE ZA den Zahnarztpraxen nun ein weiteres Hilfsa-gebot, um die aktuell schwierige Situation besser zu überstehen. Möglich wird diese Aktion durch den genossenschaftlichen Grundsatz der ZA, der stets auf dem Credo „Von Zahnärzten für Zahnärzte“ beruht, denn ein Großteil der Erträge der ZA wird in Projekte wie diese zur Unterstützung der Zahnärzteschaft reinvestiert.

Von den „Steuerparadies“-Vorteilen können sowohl Kunden der ZA, die DIE ZA erfolgreich an einen Kollegen oder eine Kollegin weiterempfehlen, als auch Praxen, die im Aktionszeitraum Kunde werden, profitieren.

Praxen, die im Aktionszeitraum vom 8. Juni bis zum 31. Juli 2020 einen Factoring-Vertrag mit der ZA abschließen, erhalten bis zum 31. Dezember 2020 einen Rabatt auf die Factoringgebühren in Höhe der Mehrwertsteuer von 16 %.

Kunden der ZA, die eine Kollegin oder einen Kollegen erfolgreich von den Vorteilen der Factoringservices der ZA überzeugen, und dies im Aktionszeitraum (8.6.–31.7.2020) bei der ZA anzeigen, können ebenfalls von der Erstattung in Höhe von 16 % auf die Factoringgebühren profitieren. Wird die geworbene Praxis bis spätestens zum 31. Dezember 2020 Kunde der ZA, so bekommt der Empfehlungsgeber rückwirkend ab dem Datum des Werberantrags und bis zum 31. Dezember 16 % der Factoringgebühren erstattet. Die geworbene Praxis erhält dann ebenfalls 16 % Rabatt auf die Factoringgebühren für alle angekauften Forderungen bis zum 31. Dezember.

Weitere Informationen zur „Steuerparadies“-Kampagne erhalten Sie unter
www.die-za.de/steuerparadies.